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Krankentransport / Krankenfahrt

Krankenfahrten Neuss

Der nichtqualifizierte Krankentransport

Worin unterscheidet sich der qualifizierte vom nicht qualifizierten Krankentransport (Krankenfahrt) ?

Definiert wird der Krankentransport in dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW).

 

Dort wird zuerst der Geltungsbereich dieses Gesetzes definiert, Dort findet sich direkt unter § 1 Abs. 2.4 sinngemäß folgende Aussage

"Das Gesetz gilt nicht für 4. Beförderungen von kranken Personen, die keiner fachgerechten Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit anderen als den in § 3 Abs. 1 und 3 genannten Fahrzeugen (Krankenfahrten)"

§ 2 besagt unter anderem:
(1) Der Rettungsdienst umfasst ... 2. den Krankentransport, ... (3) Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

 

Um es einfacher zu formulieren: Einen Krankentransport benötigen Sie wenn Sie fachgerechte Hilfe oder Betreuung bedürfen. Alles andere ist keine Krankentransport sondern Personenbeförderung (auch bezeichnet als Krankenfahrt oder nicht qualifizierter .Krankentransport)

Beispiele für Fahrten die einer fachgerechten Hilfe oder Betreuung bedürfen sind:

  • Infektionsfahrten mit einem Norovirus.

  • Fahrten bei denen die Vitalwerte des Fahrgastes überwacht werden müssen.

  • Fahrten eines Fahrgastes der einer Sauerstoffversorgung bedarf.

Beispiele für Fahrten die wir durchführen dürfen sind (wenn Sie keiner medizinischen Betreuerung während der Fahrt bedürfen):

  • Fahrten zur Chemotherapie

  • Fahrten zur Strahlentherapie

  • Fahrten zur Dialyse

  • Fahrten zum Arzt

  • Fahrten im Rollstuhl

  • usw.

Die Entscheidung ob Sie mit einem KTW gefahren werden müssen oder ob Sie durch uns befördert werden können, trifft in der Regel Ihr behandelnder Arzt.

 Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter 

tel. 02181-7575775

fax. 02181-7575777

kontakt@konradius.de

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